Schulstart / Unterrichtsbeginn

Wie jedes Jahr ist die 1. Schulwoche nach den Sommerferien Stundenplan-Einteilungswoche für die Musiklehrer/innen für die Einteilung reserviert.
Diese setzen sich in dieser Woche mit den Schülern/Eltern in Verbindung für die Einteilung des Musikunterrichts.
Daher, findet der 1. offizielle Unterricht jeweils erst in der 2. Schulwoche statt (oder nach Information der Musiklehrkraft).

 
Abmelden

Bei Schulaustritt (Übertritt in die Kantonsschule, Lehre) müssen Sie Ihr Kind vom Musikschulunterricht an der MS Ehrendingen abmelden, wenn Sie den Unterricht nicht mehr wünschen. Dies geschieht nicht automatisch, weil die Gmd. Ehrendingen auch Lehrlinge und Kantonsschüler subventioniert (Schulgeld entspricht der Primarschule).
Abmeldetermin ist: 15. Mai und 15. Dezember (zu spät eingereichte Abmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden)


Oberstufesubvention

Der Kanton Aargau (BKS) subventioniert nur eine Drittelslektion pro Schüler/in. Daher, wer unterricht in 2 Instrumenten hat/wünscht, bekommt nur bei einem die Oberstufesubvention. Für das 2. Instrument, wird das ordentliche Primarstufe-Schulgeld erhoben.
 

Reduktion und Erlass des Elternbeitrages

§ 29 des Allgemeinen Reglements:

"Der Elternbeitrag kann auf ein schriftlich begründetes Gesuch der Eltern an den Gemeinderat reduziert oder ganz erlassen werden. Das Gesuch ist mit der Anmeldung einzureichen. Auf verspätete Gesuche muss nicht eingetreten werden."

Massgebend für die Reduktion bzw. den Erlass des Elternbeitrages sind die vom Gemeinderat festgelegten Richtlinien, welche das steuerbare Einkommen und Vermögen der Eltern berücksichtigen."

Es gilt folgendes Modell:


    Steuerbares Einkommen: Bis Fr. 30'000.- Reduktion 50%
    Über Fr. 30'000.- bis Fr. 50'000.- Reduktion 1/3
    Über Fr. 50'000.- keine Reduktion

    Reinvermögen: Über Fr. 30'000.- keine Reduktion