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Schulstart / Unterrichtsbeginn
Wie jedes Jahr ist die 1. Schulwoche nach den Sommerferien
Stundenplan-Einteilungswoche für die Musiklehrer/innen für die
Einteilung reserviert.
Diese setzen sich in
dieser Woche mit den Schülern/Eltern in Verbindung für die Einteilung des
Musikunterrichts.
Daher, findet der 1. offizielle Unterricht jeweils erst in
der 2. Schulwoche statt (oder nach Information der Musiklehrkraft).
Abmelden
Bei Schulaustritt (Übertritt in die Kantonsschule, Lehre) müssen
Sie Ihr Kind vom Musikschulunterricht an der MS Ehrendingen
abmelden, wenn Sie den Unterricht nicht mehr wünschen. Dies
geschieht nicht automatisch, weil die Gmd. Ehrendingen auch
Lehrlinge und Kantonsschüler subventioniert (Schulgeld
entspricht der Primarschule).
Abmeldetermin ist: 15. Mai und 15. Dezember (zu spät
eingereichte Abmeldungen können nicht mehr berücksichtigt
werden)
Oberstufesubvention
Der Kanton Aargau (BKS) subventioniert nur eine
Drittelslektion pro Schüler/in. Daher, wer unterricht in 2
Instrumenten hat/wünscht, bekommt nur bei einem die
Oberstufesubvention. Für das 2. Instrument, wird das ordentliche
Primarstufe-Schulgeld erhoben.
Reduktion und Erlass des Elternbeitrages
§ 29 des Allgemeinen Reglements:
"Der Elternbeitrag kann auf ein schriftlich begründetes Gesuch der Eltern an den Gemeinderat
reduziert oder ganz erlassen werden.
Das Gesuch ist mit der Anmeldung einzureichen.
Auf verspätete Gesuche muss nicht eingetreten werden."
Massgebend für die Reduktion bzw. den Erlass des Elternbeitrages sind die vom Gemeinderat
festgelegten Richtlinien, welche das steuerbare Einkommen und Vermögen der Eltern
berücksichtigen."
Es gilt folgendes Modell:
| Steuerbares Einkommen: |
Bis Fr. 30'000.- |
Reduktion 50% |
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Über Fr. 30'000.- bis Fr. 50'000.- |
Reduktion 1/3 |
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Über Fr. 50'000.- |
keine Reduktion |
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| Reinvermögen: |
Über Fr. 30'000.- |
keine Reduktion |
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